Gewerberecht und Naturschutzrecht in der Steiermark

Holler Fauland Hirschbichler Rechtsanwälte GmbH

Ob es um die Regelungen für die Ausübung eines Gewerbes geht oder Bestimmungen zum Umwelt- und Naturschutz, die Anwaltskanzlei Holler, Fauland und Hirschbichler ist für Ihre Fragen da und berät Sie gern umfassend.

Ihre Anwaltskanzlei für Gewerberecht

Als Teilbereich des Verwaltungsrechts beschäftigt sich das Gewerberecht mit den Aspekten der Ausübung eines Gewerbes. Geregelt sind Rechte und Pflichten sowie Voraussetzung für die Ausübung von Gewerben.

  • Beratung bei Unternehmensgründung

  • Bestellung gewerblicher Geschäftsführer

  • Fortbetrieb im Todesfall

  • Errichtung von Betriebsanlagen

  • und vieles mehr

Rufen Sie uns an, wir sind Ihre Partner im Gewerberecht.

Naturschutzrechtliche Fragen in der Steiermark

In Österreich untersteht der Naturschutz den Bundesländern. Daher gibt es neun teils unterschiedlich geregelte Landes-Naturschutzgesetze. Zusätzlich gelten verschiedene EU-Richtlinien wie die

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

  • Vogelschutzrichtlinie

  • Wasserrahmenrichtlinie

Bei Ihren Vorhaben informieren wir Sie zu allen umwelt- und naturschutzrelevanten Fragen.

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular

Wir sind gerne in Leibnitz für Ihre Anliegen rund um Gewerberecht und Naturschutzrecht da.